Kirchmann - Partnerschaft von Rechtsanwälten

Hand-Laser-Messgeräte werden häufig falsch eingesetzt

Die falsche Einrichtung des Hand-Laser-Messgerätes Riegl FG-21P führt zur Unverwertbarkeit der Messung.

Bei dem Messgerät Riegl FG-21P handelt es sich um die so genannte Laserpistole. Die Polizei kann damit mit oder ohne Einsatz eines Stativs Geschwindigkeitsmessungen vornehmen.

Bevor dieses Gerät aber zum Einsatz kommen darf, muss es ordnungsgemäß eingerichtet werden. Mit der Einrichtung wird überprüft, ob das Messgeräät einsatzberefit ist und ob Laserstrahl und Visier parallel eingestellt sind.

Fehler in diesem Bereich wirken sich auf die nachfolgenden Messungen - bis hin zur Unverwertbarkeit - negativ aus.

Bei der Einrichtung muss das Messgerät an einem Reflektor horizontal und vertikal entlang geführt und beobachtet werden.

Die Akademie der Polizei für Baden-Württemberg hatte jedoch bereits Anfang 2012  in einer "Information Laser 01/2012" mitgeteilt, dass Einrichtungen an dreieckigen Verkehrsschildern (Vorfahrt achten / Vorfahrt etc.) ungeeignete Objekte sind. Wir trotzdem an einem solchen Schild die Einrichtung des Messgerätes vorgenommen, dann handelt es sich bei der Messung nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren.

Kirchmann

Zurück