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Passbeschränkungen zum Länderspiel

Passbeschränkungen gegenüber sog. "Problemfans" erfolgen häufig auf Grund nicht nachweisbaren Behauptungen der Sicherheitsbehörden.

Am 19.11.2013 hatte die Deutsche Nationalmannschaft gegen England in London gespielt. Das Freundschaftsspiel endete 1:0 für die deutsche Mannschaft.

Am Donnerstagabend (15.11.2013) erhielt ich gegen frühen Abend die ersten Anrufe von Fans, die mit einer Ordnungsverfügung eine Passbeschränkung für den 18. und 19.11.2013 auferlegt bekommen hatten.

Zur Begründung wurde eine Abfolge von Ereignissen genannt, an welchen sich die Betroffenen zu abgesprochenen Schlägereien mit anderen "Problemfans" getroffen oder aber vorläufig in Gewahrsam genommen worden waren. Unter anderem wurde ausgeführt:

"Am 3.9.2012 wurden Sie in Brüssel festgenommen. Anlass war das genannte Länderspiel zwischen Belgien und Deutschland. Sie befanden sich in einer großen Gruppierung gewalttätiger deutscher Problemfans."

 

Nahezu alle Gründe für die Passbeschränkung blieben genauso vage. Das o.g. Zitat soll in die Richtung der Verwirklichung des Landfriedensbruchs hindeuten. Konkrete Feststellungen dazu werden aber nicht genannt.

Im Grunde genommen ziehen sich durch sämtliche mir vorliegende Ordnungsverfügungen nur die Feststellungen, dass die Betroffenen an einem bestimmten Tag angetroffen und deren Personalien (verdachtsunabhängig) festgestellt worden sind.

 

Derartige Ordnungsverfügungen stellen einen präventiv-polizeilichen Exzess dar. Denn aus der Feststellung der Anwesenheit des jeweiligen Betroffenen wird später auf seine Gewaltbereitschaft geschlossen - und zwar ohne über eine ausreichende Tatsachengrundlage zu verfügen.

 

Die Klagen und einstweiligen Verfügungen wurden am Morgen des 18.11.2013 bei dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Um 16.00 Uhr waren sämtliche Passbeschränkungen aufgehoben.

 

Kirchmann

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