Kirchmann - Partnerschaft von Rechtsanwälten

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht ist der Oberbegriff für ein das Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und Ordnungswidrikeitenrecht umfassendes Rechtsgebiet. Es regelt die rechtlichen Möglichkeiten rund um das Thema Straßenverkehr in seinen vielfältigen Ausprägungen (Auto / Fahrrad / Bus & Bahn / Fußgänger &c. &c.).

Eine überragende Bedeutung erhält das Verkehrsrecht durch die Verknüpfung mit der Wirtschaft unseres Landes und der wirtschaftlich-finanziellen Existenz des einzelnen.

Verletzungen von Eigentum oder sogar der Person, Eingriffe in die Rechte auf Teilhabe am Straßenverkehr stören das geregelte Leben nachhaltig und können die Existenz zerstören.

Das Verkehrsrecht sollten Sie dabei nicht dem "Allgemeinanwalt" überlassen. Denn bei der Regulierung von Schadenersatzansprüchen, der Verteidigung gegen Fahrverbote und gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis haben Sie in der Regel spezialisierte Fachleute auf der Gegenseite, welche nur mit der Abwehr Ihrer Interessen beschäftigt sind.

Rechtsanwalt Gordon Kirchmann hat 2005 erfolgreich am Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht bei der Deutschen Anwalt Akademie (DAA) teilgenommen. Er vertritt seit Jahren deutschlandweit private und gewerbliche Mandanten im Verkehrsrecht, insbesondere aus den Bereichen


 - Verkehrsunfallregulierung

 - Bußgeldverfahren

 - Verkehrsstrafrecht

 - Fahrerlaubnisrecht

 - Verteidigung gegen Fahrtenbuchauflagen.

 

Rechtsanwalt Kirchmann bildet sich jährlich im Bereich des Verkehrsrechts fort. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

 

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