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Messungen mit PoliScan Speed sind problematisch!

Geschwindigkeitsmessungen mit PoliScan Speed werfen weitere Fragen auf, die zur Einstellung des Verfahrens führen können.

Messungen mit PoliScan Speed sind nicht unproblematisch.

 

Nachdem die Amtsgerichte Aachen, Herford und Tiergarten die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Messungen bezweifelt und deshalb jeweils die Betroffenen freigesprochen hatten, hat der Hersteller Vitronic nunmehr mit einer Software-Aktualisierung (3.2.4) eine Datei zur Verfügung gestellt, mit welcher genaue Daten zum Messbeginn und Messende vorliegen sollen.

 

Seit 2009 hat der Hersteller allerdings das Problem, dass er mit jeder "Aufklärung" und Stellungnahme zu bestimmten Problemen weitere Fragen provoziert. So auch diesmal.

Nach der Software-Aktualisierung lassen sich nämlich die Daten einzelnen Messdaten nicht in Deckung mit dem Messergebnis bringen. Das heißt, dass ein weiterverfolgen des eingemessenen Fahrzeugs durch das Messgerät nicht gewährleistet ist.

 

Seit 2009 verteidige ich jetzt in Verfahren mit dem Messgerät PoliScan Speed. Auf Grund der anhaltenden Kritik sachverständigerseits an dem Messsystem und der Tatsache, dass die jeweiligen gerichtlichen Sachverständigen durch mich an die Grenze ihres Wissens geführt werden, werden die Verfahren sehr häufig gem. § 47 Abs. OWiG eingestellt.

 

Die Verteidigung bei Verfahren mit PoliScan Speed war, ist und bleibt mein Steckenpferd!

 

Kirchmann

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